Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen von Bega Bike (nachfolgend Verkäufer). Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Verkäufer nicht an.
2. Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Angebote des Verkäufers auf bega-bike.de stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen.
Kleinere Abweichungen gegenüber Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
2.2. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
2.3 Der Verkäufer nimmt das Angebot der Kunden durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Versand der Ware an. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail.
3. Lieferung und Zahlung
3.1 Die Liefer- und Zahlungsbedingungen von "Bega Bike" sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent, zuzüglich Versand. Die bestellte Ware kommt in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Tagen in den Versand.
4. Rückgabebelehrung
Sie können als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Nur bei nicht Paketversandfähiger Ware (z. B. sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail, erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Bega Bike
Aydin Bal
Jöllenbecker Straße 204
33613 Bielefeld
Germany
E-Mail: info@bega-bike.de
Dieses Rückgaberecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die
auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
5. Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, oder beim Verkauf gebrauchter Sachen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
6.2 Ist die Sache mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bega Bike kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung
unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung.
6.3 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen.
Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er diesen unverzüglich gegenüber Bega Bike anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn,
dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden.
Anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
6.4. Der Verkäufer haftet unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für
Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen, sowie Arglist des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit der Verkäufer bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann,
wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6.5. Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für
die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen
Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
6.6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.7. "Bega Bike" übernimmt keine Haftung für gelieferte Ware, die nach der Versendung oder Abholung durch den Käufer oder Dritte verändert, umgebaut oder in sonstiger Weise
manipuliert worden ist. Für Schäden jeglicher Art, die durch eine vorsätzliche oder fahrlässig vom Kunden verschuldete Beeinträchtigung der von uns gelieferten Produke entstehen, übernehmen
wir keine Haftung.

